Das bedeutet, dass die Schüler nach Beendigung der 5. Klasse ohne Versetzungsentscheidung in die 6. Klasse übergehen. Freiwillig kann die 5. Klasse einmal wiederholt werden, jedoch kann ein Schüler längstenfalls drei Jahre in der Erprobungsstufe verweilen.
Die Erprobungsstufenzeit dient der Erprobung der neuen Schulform sowie der Förderung und Beobachtung der Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung des Schülers für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz, ob der Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann (vgl. Schulgesetz § 13).
Im Kernunterricht werden die 3 „Hauptfächer“ (mit Klassenarbeiten): Deutsch, Englisch und Mathematik im Klassenverband wöchentlich 4-stündig unterrichtet.
Weiterer Bestandteil des Kernunterrichtes sind die „Nebenfächer“ (ohne Klassenarbeiten), die i.d.R. wöchentlich 2-stündig, teilweise wechselweise pro Halbjahr oder Schuljahr unterrichtet werden:
Fördern und Fordern
Orientierungsstunde unter Leitung des Klassenlehrers in Klasse 5 mit den Schwerpunkten "Soziales Lernen", "Digitales Lernen" und "Lernen lernen".